Die Geschichte des Geburtstagsliedes

Happy Birthday to You

Happy Birthday to You für KlavierDie Kerzen auf der Geburtstagstorte sind angezündet. Die Geschenke eingepackt und hübsch dekoriert. Jetzt kann das Geburtstagskind hereinkommen. Natürlich singen alle Gratulanten für den Jubilar. Einmal im Jahr bekommt fast jeder Mensch ein Geburtstagsständchen gesungen. Von der Familie, von Kollegen oder von Freunden. Es gibt kaum ein anderes Lied als “Happy Birthday to You”, das man zu diesem Anlaß singen würde. Deshalb hat jeder diesen Evergreen schon einmal angestimmt. Mancher hat ihn schon hunderte Male gesungen, egal ob stimmlich auf der Höhe oder nicht. Egal ob mit Englischem Originaltext oder auf Deutsch als  “Zum Geburtstag viel Glück”. Oft müssen wir mühsam ein „Marvin-Jonathan“ oder ein „Sehr geehrter Herr Doktor Klöbner“ an die Stelle des Besungenen in den Text quetschen. Trotzdem, das Geburtstagslied gehört einfach zum Ehrentag. Deshalb zählt es weltweit zu den bekanntesten Melodien. Trotzdem sind die Geschichte des Geburtstagsschlagers und die Geschichten um ihn weit weniger bekannt.

Das Lied zum Skandal

 

Was die wenigsten wissen: Bis vor wenigen Jahren konnte man “Happy Birthday to You” außerhalb der eigenen vier Wände nicht einfach so singen. Schließlich war der Evergreen über viele Jahre eine lukrative Einnahmequelle. Immerhin soll der Besitzer der Rechte knapp 5.000 Euro eingenommen haben. Täglich. Die sicherlich berühmteste Interpretin des Achttakters ist Norma Jeane Mortenson, besser bekannt als Marilyn Monroe. Die Schauspielerin sang das Geburtstagsständchen am 1. Mai 1962 für John Fitzgerald Kennedy. Anlaß war Geburtstagsgala für den damaligen US-Präsidenten im Madison Square Garden in New York.
Bis zu diesem Tag war es lediglich ein Gerücht, der jugendlich wirkende Präsident und der Hollywood-Star hätten eine Affäre. Folglich war Marilyn Monroes Darbietung im hautengen Kleid das öffentliche Eingeständnis der ungewöhnlichen Liebesbeziehung. Und das bezeugt von 15.000 Gästen, die bei der Feierlichkeit anwesend waren. Der Auftritt brachte ihr die Kündigung ihrer Produktionsfirma ein. Nicht wegen der politischen Brisanz des Auftritts entzog ihr die Produktionsfirma ihre Filmrolle. Der Grund war vielmehr, dass sie an diesem Tag eigentlich krank geschrieben war. Drei Monate später starb Marilyn Monroe unter ungeklärten Umständen.

Zwei Schwestern aus Kentucky

Aber woher kommt das Lied? Wer hat es komponiert und getextet? Im Gegensatz zu vielen anderen Liedern, die seit Jahrzenten zum Alltagsrepertoire gehören ist dies bei “Happy Birthday to You” bekannt. Die genaue Kenntnis über die Geschichte und die Entstehung des Songs verdanken wir den Recherchen im Rahmen eines Rechtsstreits. Dieser wurde 2015 vor einem Gericht in den USA ausgetragen. Bei diesem Prozeß ging es um viele Millionen Dollar. Es war nicht der erste, der um “Happy Birthday to You” geführt wurde.

Komponiert haben das Geburtstagslied Patty und Mildred Jane Hill. Die beiden Schwestern wuchsen im amerikanischen Bundesstaat Kentucky auf. Patty Hill kam 1868 zur Welt. Zunächst arbeitete sie als Erzieherin. Sie war nicht nur Leiterin eines Kindergartens in Louisville, Kentucky. Durch ihr Wirken wurde sie später eine wichtige Persönlichkeit der reformpädagogischen Bewegung in den USA am Ende des 19. Jahrhunderts und darüber hinaus.

Von den Feldern in die Schule

Die reformpädagogische Bewegung hatte sich zum Ziel gesetzt, die Erziehung von Kindern weiterzuentwickeln. Demzufolge sollte sie von alten Traditionen befreit werden. Entsprechend sollten die Kinder durch die Förderung ihrer Kreativität und experimentelles Lernen erzogen werden. Kritisches Denken und die Entwicklung sozialer Kompetenzen standen im Vordergrund. Allerdings war in ihrem Bundesstaat erst 20 Jahre vor Patty Hills Geburt das staatliche Schulsystem eingerichtet worden. Die Kinder wurden lieber bei der Arbeit auf dem Feld gesehen, als in der Schule. Folglich war dieser Erziehungsansatz äußerst ungewöhnlich für ihr Umfeld. 1906 folgte sie dem Ruf an das Lehrerkolleg der Columbia Universität in New York. Dort bildete sie 30 Jahre lang lang Lehrer aus. Von der Universität erhielt sie die Ehrendoktorwürde und leitete die dortige Fakultät für Kindererziehung.

Lieder für den täglichen Gebrauch

Die ältere der beiden Schwestern wurde zwei Jahre vor Ausbruch des amerikanischen Bürgerkriegs geboren. Mildred Jane Hill erblickte 1859 das Licht der Welt. Sie war Musikerin, Musiklehrerin und Komponistin. Musikunterricht erhielt sie von Adolf Weidig, einem aus Hamburg ausgewanderten Musiker und Komponisten. Außerdem beschäftigte sich Mildred Jane Hill mit der Erforschung der Musik der Afro-Amerikaner, die als Sklaven in die USA gekommen waren. Über die sogenannten Spirituals verfasste sie eine Reihe von Zeitungsartikeln unter einem Pseudonym. Lange nach ihrem Tod wurden die Schwestern 1996 in die Songwriters Hall of Fame aufgenommen. Diese Organisation hat sich zur Aufgabe gemacht, außergewöhnliche Komponisten und Texter der Popularmusik zu ehren. Darüberhinaus ist es das Ziel, deren Arbeit der Nachwelt zu erhalten. Patty Hill war seit 1893 Leiterin der Louisville Experimental Kindergarten School. Daher hatte Sie ihre komponierende Schwester Mildred schon oft gebeten, für sie ein Lied zu schreiben. Denn Patty wollte die Lieder mit ihren Schützlingen im Kindergarten singen.

Eine besondere Entdeckung

Bibliothek2015 fand der Direktor der Musikbibliothek der Universität von Louisville zufällig einen Ordner mit 30 dieser Lieder in seiner Bibliothek. Um 1893 hatte Patty die Idee, mit den Kindern zur morgendlichen Begrüßung ein Guten-Morgen-Lied zu singen. Wieder bat sie Mildred ihr eine einfache Melodie zu komponieren. Die Kinder sollten diese leicht lernen und singen können. Was Mildred dafür komponierte war eine frühe Form der Melodie von “Happy Birthday to You”. Sie entsprach noch nicht der Version, die wir heutzutage singen. Der Fund in der Musikbibliothek in Louisville belegt, dass sich die Melodie des Geburtstagsliedes im Laufe der Zeit verändert hat. Vielleicht vereinfachte Patty Hill sie im täglichen Gebrauch, damit die Kinder die Melodie leichter singen konnten.

 

 

“Happy Birthday to You” hieß einmal anders

Auch der Text des Liedes entsprach nicht dem, der heutzutage gesungen wird. Patty Hill wollte ursprünglich mit dem Singen des Liedes den gemeinsamen Tag beginnen. Anfangs war es nicht ihre Idee gewesen,  mit dem Lied jemandem zum Geburtstag zu gratulieren. Entsprechend betitelte sie das Lied “Good Morning to All”. Noch im selben Jahr vereinbarten die Schwestern mit dem Verleger Clayton Summy die Veröffentlichung ihres Liedes in einem Liederbuch. Für die Abtretung der Rechte sollten sie 10 Prozent des Verkaufserlöses erhalten. 1896 erschien das Lied in einer Liedersammlung mit dem Titel “Song Stories for the Kindergarten”. Diese enthielt ausschließlich Lieder von Patty und Mildred Hill. Das Liederbuch hatte insgesamt 20 Auflagen. Dies und die Veröffentlichung in einigen europäischen Ländern wie Deutschland und Frankreich, sowie in China und Japan belegen die Beliebtheit ihrer Werke gegen Ende des 19. Jahrhunderts.

Vom Kinderlied zum Schlager

1924 veröffentlichte ein anderer Verleger “Good Morning to All” in seinem Liederbuch “Harvest Hymns”. Allerdings tat Robert Henry Coleman dies ohne das wissen von Patty Hill. Mildred war bereits 1916 verstorben. Der Verleger druckte neben dem Originaltext noch eine zweite Strophe ab. Diese entsprach dem Text der heutzutage gesungen Fassung als “Happy Birthday to You”. Coleman war jedoch nicht, wie lange angenommen der Verfasser dieser zweiten Strophe. Spätere Recherchen ergaben, dass es bereits Anfang des 20. Jahrhunderts üblich war, die Geburtstagsglückwünsche zur Melodie von “Good Morning to All” zu singen. Möglicherweise hatte sich Patty Hill den Text selber ausgedacht und von den Kindern an Geburtstagen singen lassen. Zwar gelangte das Lied durch die Veröffentlichung als “Happy Birthday to You” innerhalb weniger Jahre zu weltweiter Popularität. Trotzdem konnte die Familie Hill nicht erfreut sein über die Verletzung des Urheberrechts durch den nicht von ihnen genehmigten Abdruck des Liedes.

Der erste Prozeß um Happy Birthday

Daher klagte sie auf Anerkennung des Urheberrechts und gewann diesen Prozess 1935. Durch den Sieg vor Gericht konnte Familie Hill das Lied im selben Jahr bei der ASCAP anmelden. Infolgedessen sicherte sich die Familie Hill hohe Einnahmen aus Nutzungsgebühren. Und dies auch noch lange nach dem Tod von Patty im Jahr 1946. Die US-amerikanische ASCAP ist eine Verwertungsgesellschaft, ähnlich der GEMA in Deutschland. Diese Institutionen registrieren die öffentliche Nutzung von Kompositionen und Texten. Damit sorgen sie dafür, dass Urhebern, Rechteinhabern oder deren Erben eingeforderte Nutzungsgebühren zukommen. Denn singt jemand ein geschütztes Lied nicht im privaten Kreis, sondern veröffentlicht es auf Tonträgern und in Liederbüchern, ist er als Nutzer der Musik verpflichtet, dafür Gebühren zu bezahlen. Genau so ist es mit Werken, die im Radio oder im Film abgespielt werden. Nach EU-Recht endet diese sogenannte Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des letzten lebenden Beteiligten an einer Komposition.

Das Lied als Spekulationsobjekt

Im Jahr 1976 änderte der Kongress der USA das Urheberrecht. Seither gilt dort das Copyright bei Werken im Eigentum eines Unternehmens bis zu 95 Jahre. Gerechnet wird ab dem Jahr, in dem es bei der ASCAP angemeldet wird. Voraussetzung ist, dass das Werk nach 1923 geschaffen wurde. Ältere Werke fallen unter den Begriff pulic domain, was mit im Besitz der Öffentlichkeit übersetzt werden kann. Es ist also frei von Urheberrechten und finanziellen Ansprüchen. Die hohen Einnahmen, die das Stück garantiert veranlasste 1988 den Musikverlag Warner/Chappell Music die Rechte an “Happy Birthday to You” zu kaufen. Der Verlag erwarb sie von der Clayton F. Summy Company die diese 1893 von den Hill-Schwestern übernommen hatte. Der Verlag gehört zu einem der marktführenden Musiklabels Warner Music. Er bezahlte die stolze Summe von 25 Millionen Dollar, damals ungefähr 44 Millionen D-Mark.

 

Eine Spielt nicht mit

Dollars - Happy Birthday to youDa Warner/Chappell Music annahm bis zum Ende der Schutzfrist im Jahr 2030 wesentlich mehr Geld über Nutzungsgebühren einnehmen zu können war der Kauf eine gute Investition. Zumal allein im Jahr 1996 eine Million Dollar mit “Happy Birthday to You” eingenommen wurden. Dies entsprach damals knapp 1,5 Millionen D-Mark. Oft wurde in den Medien von Lizensgebühren über täglich knapp 5.000 Euro berichtet. Man muss natürlich die Währungsschwankungen über mehr als 40 Jahre einrechnen. Wäre dies allerdings eine realistische Summe, hätte der Verlag bei gleichbleibenden Einnahmen bis 2030 über 70 Millionen Euro einnehmen können. Diese Rechnung hatte Warner/Chappell Music allerdings ohne Jennifer Nelson gemacht. Die New Yorker Filmemacherin drehte 2013 einen Dokumentarfilm über “Happy Birthday to You”. Dafür, dass das Lied in ihrem Film gesungen wird, forderte der Verlag allerdings eine Lizensgebühr von 1.500 Dollar von ihr. Das Unternehmen drohte mit einer Strafe von 150.000 Dollar, sollte Jennifer Nelson die Zahlung verweigern.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Natürlich hatte die Filmemacherin die Geschichte des Liedes intensiv für ihr Projekt recherchiert. Daher war sie sich sicher, dass die Ansprüche von Warner/Chappell Music nicht berechtigt waren. Jennifer Nelson stützte ihre Annahme auch auf Recherchen von Robert Brauneis aus dem Jahr 2010. Der amerikanische Juraprofessor kam zu dem Schluß, dass es „beinahe sicher“ sei, dass das Lied nicht mehr unter das Urheberrecht falle. Deshalb war Jennifer Nelson der Auffassung, dass der Verlag das Geld von ihr „illegal erpresst“. Aus diesem Grund klagte sie vor einem kalifornischen Gericht gegen die Forderung. Infolgedessen kam es zu einem fast zweijährigen Rechtsstreit. Konnte sie diesen Kampf David gegen Goliath gewinnen ? Warner/Chappell Music kämpfte vor Gericht mit allen Mitteln um die Einnahmen aus den Rechten an dem Lied. Denn wahrscheinlich hat kein Lied aus Nutzungsrechten so viel Gewinn eingebracht wie “Happy Birthday to You”.

Eine solide Begründung?

Die Anwälte des Verlages stellten daher die 1935 bei der ASCAP angemeldete Fassung als die erste urheberrechtlich relevante dar. Von dieser Fassung rechneten sie den 95 Jahre währenden Anspruch. Die Melodie ist seit 1949 nicht mehr geschützt, denn sie gehört ursprünglich zum Lied “Good Morning to All”. Man kann sie in den USA seit diesem Zeitpunkt nutzen ohne Nutzungsgebühren zahlen zu müssen. Aber nur so lange man den Text von “Happy Birthday to You” wegläßt. Da die Version von 1935 den Text von “Happy Birthday to You” enthielt, war nach Auffassung des Verlages der Text und damit die mit ihm gesungene Fassung urheberrechtlich geschützt. Aus dieser Konstruktion leiteten die Anwälte den Anspruch auf Nutzungsgebühren ab. Sie legten dem Gericht als Beweis Kopien eines Liederbuchs aus dem Jahr 1935 vor.

Täuschungsmanöver

Happy Birthday to you - Noten für Klavier zum DownloadObwohl die Beweisaufnahme eigentlich bereits abgeschlossen war, forderten die Anwälte von Jennifer Nelson, dass Warner/Chappell Music alle Dokumente herausgeben müsse, die der Verlag im Zusammenhang mit dem Lied besaß. Dieser gestand daraufhin ein, eine ältere Version des Liedes zu besitzen und legte dem Gericht ein eingescanntes Liederbuch von 1927 vor. Dieses sei beim Zusammenstellen der Dokumente einfach nur vergessen worden. Die vorgelegte PDF war gut zu entziffern. Nur am unteren Rand war sie erstaunlicherweise unleserlich. Der Verlag selber hatte Jennifer Nelson auf die Fährte gesetzt. Aber was stand am unteren Rand dieses Dokumentes geschrieben? Ihre suche in den Antiquariaten ging weiter. Tatsächlich fand sie ein weiteres Exemplar des Liederbuches. Darin entdeckte sie, dass die Clayton Summy Company das Copyright für sich beanspruchte. Somit gab es ältere Ansprüche als die von 1935. Da es sich bei dem Liederbuch um die 15. Auflage handelte, suchte Jennifer Nelson nach einer früheren Auflage.

 

 So war es wirklich

Sie fand sogar die erste Auflage des Liederbuches. In dieser war das Lied als “Happy Birthday to You” abgedruckt, ohne dass jemand als Besitzer des Copyrights erwähnt wurde. Weitere Dokumente bewiesen, dass der Text schon 1901 niedergeschrieben und gesungen wurde. Es war allerdings niemand zu finden, von dem man die Rechte am Lied in der Geburtstagsversion hätte erwerben können. Das sah auch der zuständige Bundesbezirksrichter George King so. Folglich entschied er im September 2015, dass Warner/Chappell Music die Rechte auf “Happy Birthday to You” nicht für sich beanspruchen konnte und das auch nie hätte tun dürfen. In der 43-seitigen Urteilsbegründung schrieb Richter King, dass die Registrierung bei der ASCAP sich lediglich auf ein Klavierarrangement beziehe.  Er setzte hinzu: “Obviously, pianos do not sing“. Dieses Urteil bedeutet allerdings nur, dass Warner/Chappell Music nicht Inhaber der Rechte am Text ist.

Die kleine Unbekannte

Daher ist es möglich, dass jemand im Besitz von Dokumenten ist, die belegen, dass es einen Urheber für den Text des Liedes gibt. Von dieser Person könnte das Copyright auf eine heute noch lebende Person übertragen worden sein. Ein minimales Restrisiko bleibt also bei der öffentlichen Nutzung. Somit ist nicht gewiss, ob wir in Zukunft auch in amerikanischen Filmen und Fernsehserien ein gesungenes “Happy Birthday to You” hören werden. In Deutschland bzw. den meisten europäischen Länder lief 70 Jahre nach Patty Hills Sterbejahr am 31. Dezember 2016 der urheberrechtliche Schutz aus. Zunächst hatte das Urteil zur Konsequenz, dass die Einnahmen des Verlages zurückgingen. Da er die Nutzungsgebühren nun nicht mehr einziehen durfte, sanken die Einnahmen im letzten Quartal 2015 um über 6 Millionen Doller. Aber für Warner/Chappell Music kam es noch schlimmer. Im Dezember 2015 sollte über eine Sammelklage entschieden werde, die eine Vielzahl Geschädigter in die Wege geleitet hatten.

Einigung auf eine Schlichtung

Einige Betroffene hatten sich verbündet. Von ihnen hatte Warner/Chappell Music unrechtmäßig Gebühren für die öffentliche Nutzung des Liedes kassiert. Und das über viele Jahre hinweg. Zwischenzeitlich hatten zwei Institutionen Ansprüche auf die Nutzungsrechte angemeldet. Diese von Patty Hill gegründeten Organisationen beanspruchten die damit verbundenen Einnahmen. Um den immer komplizierter werdenden Prozeß nicht noch weiter in die Länge zu ziehen, verständigten sich alle Parteien auf einen Vergleich. Mit dieser verzichtete Warner/Chappell Music auf den Anspruch auf die Rechte. Folglich gingen damit zukünftige Einnahmen aus Nutzungsgebühren verloren. Darüber hinaus verpflichtete sich der Verlag alle Betroffenen zu entschädigen. Allerdings mußten diese von sich aus aktiv werden und einen Antrag auf Entschädigung stellen. Die Entschädigungssumme wurde auf 14 Millionen Dollar begrenzt. Davon gingen allein 4,6 Millionen Dollar an die Anwälte der Kläger. Warner/Chappell Music mußte also nur einen Teil der geschätzt bis zu 50 Millionen Dollar erstatten, die sie unrechtmäßig eingetrieben hatten.

Ausdrücklich konnten auch Leittragende aus dem Ausland einen Antrag stellen. Sollten sich nur wenige weitere Geschädigte melden, käme der Verlag noch glimpflicher davon. Hätten Patty und Mildred Hill noch miterlebt, wie viel Geld mit ihrem kleinen Lied verdient und wie erbittert darum gestritten wurde, sie hätten sich gewünscht es nicht über den Kreis ihrer Kinder in Louisville hinaus bekannt gemacht zu haben.

Hier findest Du  Noten von “Happy Birthday” für Klavier.

Artikel: “Woher kommen unsere Weihnachtslieder?”

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